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Unsere Leistungen

Der BAS Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige und erkrankte Menschen zuverlässig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Unser Versorgungsgebiet umfasst ganz Duisburg.

Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen entwickeln wir eine Versorgung, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.

Auch kurzfristige Neuaufnahmen sind nach Absprache möglich 

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

 

Behandlungspflege nach SGB V

Auf ärztliche Verordnung übernehmen unsere qualifizierten Pflegefachkräfte medizinisch notwendige Maßnahmen, zum Beispiel:

  • Medikamentengabe und Richten von Medikamenten

  • Injektionen

  • Blutzuckermessung und Blutdruckkontrolle

  • Versorgung akuter und chronischer Wunden

  • Verbandwechsel und Dekubitusversorgung

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen von Kompressionsverbänden

  • Versorgung von PEG-Sonden und weiteren medizinischen Zugängen

  • weitere ärztlich verordnete Leistungen

Dabei arbeiten wir eng mit Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Therapeutinnen und Therapeuten zusammen.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen nach SGB XI

Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden individuell bei den täglichen Verrichtungen und fördern dabei vorhandene Fähigkeiten und Selbstständigkeit.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Unterstützung bei der Körperpflege

  • Duschen und Baden

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

  • Hilfestellung beim Toilettengang

  • Versorgung bei Inkontinenz

  • Mobilisation und Bewegungsförderung

  • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen

  • vorbeugende pflegerische Maßnahmen, beispielsweise zur Vermeidung von Stürzen, Druckgeschwüren oder Bewegungseinschränkungen

Unser Grundsatz: So viel Unterstützung wie nötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Damit ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause möglichst lange erhalten bleibt, unterstützen wir auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Reinigung der Wohnung

  • Unterstützung beim Einkauf

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Wechseln und Waschen der Wäsche

  • Beziehen des Bettes

  • Unterstützung bei alltäglichen Erledigungen

  • Fensterreinigung nach individueller Absprache

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten täglich sehr viel. Wenn sie aufgrund von Urlaub, Krankheit, Terminen oder persönlicher Erholung zeitweise verhindert sind, übernehmen wir nach Absprache die notwendige Ersatzpflege.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege derzeit ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

 

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können bei häuslicher Pflege einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro nutzen. 

Mögliche Leistungen sind unter anderem:

  • Betreuung und Beschäftigung

  • Begleitung im Alltag

  • Unterstützung im Haushalt

  • Hilfe beim Einkauf

  • gemeinsame Spaziergänge

  • Entlastung pflegender Angehöriger

BAS – Begleiten. Achten. Stärken.

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